Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis

zwischen

Tierhalter

und

Mobile Tierbetreuung München

Alexander Felbermeir

Weidmannstraße 41

80997 München

 

Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.

 

1. Pflichten "Mobile Tierbetreuung München"

Für den benannten Zeitraum wird "Mobile Tierbetreuung München" Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. "Mobile Tierbetreuung München" verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten. 

"Mobile Tierbetreuung München" verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.

Die Betreuung wird von einem der Mitarbeiter der "Mobilen Tierbetreuung München" geleistet. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Mitarbeiter. Die Einteilung obliegt der "Mobilen Tierbetreuung München".

 

2. Pflichten des "Tierhalters"

Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich (oder nach Vereinbarung).

Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "Mobile Tierbetreuung München" gemeldet hat, werden die Schlüssel zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben.
Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

Der "Tierhalter" stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass für Katzen muss sichtbar bereit liegen. Er stellt Medikamente, die von "Mobile Tierbetreuung München" verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.

"Mobile Tierbetreuung München" haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

 

3. Leistungszeitraum und Kündigung

Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann der Vertrag durch "Mobile Tierbetreuung München" fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.
Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist "Mobile Tierbetreuung München" unverzüglich zu verständigen. 

Sollte der Tierhalter bis zu 7 Tage vor Betreuungsbeginn von der Betreuung zurücktreten, kann die Zahlung eines Verdienstausfalles von 50% der Betreuung fällig werden.

 

4. Zahlungsvereinbarungen

Die Zahlung für die vereinbarte Tierbetreuung muss spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung auf dem Geschäftskonto eingegangen sein. 

 

5. Haftung

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von "Mobile Tierbetreuung München" nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. "Mobile Tierbetreuung München" übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.

"Mobile Tierbetreuung München" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

"Mobile Tierbetreuung München" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.

Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Mobile Tierbetreuung München" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.